Wenn Sie beim Durchstöbern der Immobilienanzeigen auf ein besonders günstiges Objekt stoßen, handelt es sich dabei häufig um ein Grundstück mit Erbbaurecht.
Doch was versteht man unter Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Erbbaurechtsnehmer die Befugnis gibt, auf und unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht wird meist für eine Laufzeit von 99 Jahre bestellt. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl veräußert als auch vererbt werden. Wie beim Grundstückskauf muss auch der Erbbaurechtsvertrag vom Notar beurkundet werden.
Etwa 5 % der in Deutschland zum Wohnen genutzten Flächen sind als Erbbaurecht vergeben.
Erbbaurechtgeber sind oft kirchliche oder öffentliche Institutionen, Stiftungen, Brauereien oder Kommunen, die das Grundstück als Sachwert nicht aufgeben wollen, manchmal aber auch Privatpersonen oder Immobiliengesellschaften.
Wir erklären Ihnen welche Vor- und Nachteile es hat, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu erwerben und ob sich ein solcher Kauf auch finanziell für Sie lohnt.
Gerne gehen wir auch auf weitere Detailfragen ein:
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