Wenn eine Immobilie in einer Teilungsversteigerung angeboten wird, ist eines klar: Die Eigentümer sind sich über den Verbleib beziehungsweise Umgang mit der Immobilie nicht einig. Aber was bedeutet das für die Eigentümer? Pscheidt Immobilien möchte Ihnen in diesem Beitrag einen ersten Überblick über das Thema Teilungsversteigerung sowie dessen Chancen und Risiken geben.
Kurz gesagt ähnelt eine Teilungsversteigerung einer Zwangsversteigerung, denn die Immobilie wird zumindest gegen den Willen eines Eigentümers verkauft. Häufig ist dies bei Ex-Eheleuten oder Erbengemeinschaften der Fall. Während die eine Seite die Immobilie veräußern und Kapital flüssig machen möchte, möchte die andere Seite die Immobilie behalten und zum Beispiel nach der Trennung weiter bewohnen.
In einer Teilungsversteigerung wird nach Antragstellung beim Amtsgericht - die im Übrigen nur einer der Eigentümer vornehmen kann - ein Verkehrswertgutachten erstellt, das den Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Auf Basis des Immobilienwertes werden Einstiegsgebote festgelegt, zu denen Bieter die Immobilie ersteigern können.
Wenngleich bei der Teilungsversteigerung die Einstiegsgebote meist deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie liegen, kann das Bieterverfahren dazu führen, dass ein deutlich höherer Verkaufspreis erzielt wird. Ein derartiges "Hochtreiben" des Preises durch zwei oder mehrere Bieter kann erfolgen, wenn es sich um sehr nachgefragte Immobilien (Lage, Baujahr, Ausstattung) handelt.
Dass der Verkaufspreis in der Teilungsversteigerung den Verkehrswert der Immobilie (deutlich) übersteigt, ist jedoch absolut die Ausnahme. In der Regel werden Immobilien in der Teilungsversteigerung unter Wert verkauft. Die wirtschaftlich sinnvollere Entscheidung wäre es daher, sich zu einigen, damit es nicht zu einer Teilungsversteigerung kommt. Eine Ausnahme bildet die Situation, wenn der verbleibende Ehepartner oder ein Miterbe die Immobilie in der Teilungsversteigerung erwirbt. Das ist für ihn günstiger als eine andere Form der Immobilienübernahme. Allerdings sollte man hierbei beachten, dass eine Teilungsversteigerung öffentlich ist und folglich auch Dritte auf die Immobilie bieten und den Zuschlag erhalten können.
Zudem fallen Kosten für das Verfahren der Teilungsversteigerung, den Gerichtsantrag und das Verkehrswertgutachten an, die zunächst der Eigentümer tragen muss.
Sollten Sie in der Situation sein, dass Sie sich mit Ihrem Ex-Partner oder Miterben nicht über den Verbleib der Immobilie einigen können, rät Ihnen Pscheidt Immobilien, sich zunächst fachlichen Rat zu holen. Als erfahrene Immobilienexperten beraten wir Sie umfassend zu den Optionen und (meist finanziellen) Konsequenzen einer Teilungsversteigerung. Wir stellen unsere Beratung ganz auf Ihre persönliche Situation ab, wägen die Situation detailliert ab und erarbeiten fundierte Lösungsvorschläge und Empfehlungen.
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