Wenn Sie 2023 eine Immobilie erwerben möchten, gibt es einige energetische Neuerungen zu beachten. Die wichtigsten Pflichten sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Dieses definiert die energetischen Standards, denen Ein- und Zweifamilienhäuser nach einem Eigentümerwechsel entsprechen müssen. Im Folgenden lesen Sie, wann Sanierungspflichten bestehen und welche Verpflichtungen Sie vor einem Immobilienkauf berücksichtigen sollten.
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, enthält alle Anforderungen, die Wohngebäude im Hinblick auf ihre energetische Effizienz erfüllen müssen. Bewohnen Sie Ihr Haus bereits seit langer Zeit, sind Sie aktuell von einer Vielzahl an Pflichten befreit. Kommt es im Rahmen eines Immobilienkaufs jedoch zu einem Eigentümerwechsel, müssen Sie als Käufer die Forderungen des GEG erfüllen.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht dabei vor, dass Ihre neu erworbene Immobilie einem gewissen energetischen Standard entsprechen muss. Altbauten müssen Sie ab Erwerb innerhalb von zwei Jahren an die Anforderungen des GEG anpassen.
Im Gebäudeenergiegesetz sind derzeit Anforderungen an die Heizanlage, die oberste Geschossdecke, den Mindestwärmeschutz und die Dämmung der Außenhülle enthalten.
Im Bereich der Heizanlage betreffen die Forderungen Gas- und Ölheizkessel. Sind diese älter als 30 Jahre, müssen Sie die Anlagen außer Betrieb nehmen und erneuern. Im Zusammenhang mit den derzeit steigenden Energiepreisen empfehlen sich neue Heizsysteme, die zu einem wesentlichen Teil erneuerbare Energie verwenden. In unbeheizten Räumen müssen Sie außerdem Heizungs- und Warmwasserleitungen dämmen.
Für die oberste Geschossdecke gilt, dass bei einem bisher fehlenden Wärmeschutz eine nachträgliche Dämmung erforderlich ist. Sollte der Mindestwärmeschutz bisher nicht erreicht sein, ist zudem eine nachträgliche Dämmung notwendig, die den Mindestwärmeschutz übertrifft.
Möchten Sie die Außenhülle Ihrer neu erworbenen Immobilie nicht sanieren, müssen Sie keine Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dies gilt auch dann, wenn die Außenwände bisher ungedämmt sind. Nehmen Sie an den Außenwänden allerdings Sanierungsarbeiten vor, so müssen Sie diese mit energetischen Verbesserungsmaßnahmen kombinieren. Diese Pflicht gilt nicht für Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren.
Wer einen Altbau erwirbt, ist zu den im Gebäudeenergiegesetz festgehaltenen Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie als Immobilieneigentümer mit einem Bußgeld belangt werden. Darüber hinaus zeigt sich eine energetische Sanierung im Hinblick auf die steigenden Energiekosten als äußerst sinnvoll.
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