Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie mit einem Makler planen, stehen Sie vor der Frage, ob Sie einen oder mehrere Immobilienmakler mit der Vermarktung beauftragen. Dementsprechend vergeben Sie einen Allgemeinauftrag beziehungsweise einen Alleinauftrag. Worin der Unterschied besteht, lesen Sie im Folgenden.
Möchten Sie Ihre Immobilie veräußern und zu diesem Zweck mit einem professionellen Makler zusammenarbeiten, erteilen Sie einen sogenannten Alleinauftrag. Als Immobilieneigentümer garantieren Sie, dass Sie weder einen anderen Makler noch Dritte mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler Ihres Vertrauens dazu, während der Vertragslaufzeit intensive Bemühungen an den Tag zu legen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu dem gewünschten Abschluss zu bringen. Der Immobilienmakler stellt sein Fachwissen, seine Marktkenntnisse, seine Netzwerke und Kenntnisse der Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Bei einem allgemeinen Auftrag können Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen. Bezahlt wird nur der Makler, der den Auftrag realisiert hat. Weiterhin verpflichtet der Allgemeinauftrag den Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Der Makler könnte einfach abwarten, ob sich ein geeigneter Interessent meldet. Sind am Verkauf einer Immobilie mehrere Makler beteiligt, investiert er unter Umständen viel Zeit und Aufwand in ein Projekt, wofür er am Ende nicht entlohnt wird.
Bei einem Alleinauftrag bindet sich der Verkäufer an einen Makler seines Vertrauens und dieser verpflichtet sich zur Vermarktung der Immobilie ganz im Sinne des Eigentümers. Diese Bindung findet bei einem Allgemeinauftrag nicht statt: Vergibt der Eigentümer einen allgemeinen Maklerauftrag, so ist der Immobilienmakler nicht zu besonderen Aktivitäten oder Tätigkeiten verpflichtet, um die Immobilie zu veräußern.
Gleichzeitig ist der Immobilieneigentümer berechtigt, andere Makler oder Dritte mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Er darf diese auch privat veräußern und muss Interessenten, die sich direkt bei ihm melden, nicht an den Immobilienmakler weiterleiten. Da dieser das Risiko eingeht, Zeit und Kapital zu investieren, ohne eine Provision zu erhalten, fällt die Motivation und der Einsatz für einen erfolgreichen Immobilienverkauf meist geringer aus.
Die Praxis hat gezeigt, dass eine Immobilie, die von vielen gleichzeitig angeboten wird, schlechter verkauft wird. Wer wäre nicht irritiert, wenn er die gleiche Immobilie mehrmals mit unterschiedlichen Fotos und zu unterschiedlichen Konditionen in den Immobilienportalen findet? Oftmals zieht sich die Verkaufszeit in die Länge und der optimale Verkaufspreis wird nicht erreicht.
Mit einem exklusiven Immobilienmakler an Ihrer Seite verschaffen sich Verkäufer Sicherheit, insbesondere rechtliche. Versierte Makler kennen die Bedürfnisse Ihrer Auftraggeber und wahren Diskretion. Sie kümmern sich rundum um die vollständige Transaktion im Sinne eines erfolgreich schnellen Abschlusses. Ein Makleralleinauftrag basiert auf Wertschätzung und Vertrauen zwischen den Parteien.
Pscheidt Immobilien München arbeitet ausschließlich auf der Grundlage eines Alleinauftrags. Nur bei einem Alleinauftrag steht dem Kunden die volle Maklerleistung zu. Wir sind der Meinung, dass Ihre Immobilie einzigartig ist und den exklusiven und hundertprozentigen Einsatz verdient. Da die Immobilientransaktion eine fachlich und rechtlich immer anspruchsvollere Materie wird, sollte niemand darauf leichtfertig verzichten.
Sie planen, Ihre Immobilie zu veräußern und wünschen sich einen zuverlässigen und erfahrenen Experten, der Sie bei Ihrem Immobilienanliegen unterstützt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme, wir beraten Sie gerne detailliert und ausführlich.
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