Viele Ehepaare erfüllen sich gemeinsam den Traum vom Eigenheim. Doch wenn die Ehe scheitert, entsteht Unsicherheit, wie mit der gemeinsamen Immobilie weiter verfahren wird. Im Folgenden lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie im Scheidungsfall haben.
Sind aus Ihrer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, können Sie Ihre Immobilie an diese übertragen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Schenkung auch eine Belastung für Ihr Kind darstellen kann. Es fallen laufende Nebenkosten an und Sie übertragen sämtliche Eigentümerpflichten, die eine große Verantwortung mit sich bringen. Bei minderjährigen Kindern ist zudem die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts notwendig.
Möchten Sie trotz Scheidung weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen, sich aber keinen gemeinsamen Wohnraum teilen, besteht die Möglichkeit der Realteilung. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Immobilie in zwei vollständig voneinander getrennte Wohnungen teilen lässt. Hierfür sollte Ihre Immobilie entweder bereits aus mehreren Einheiten bestehen oder für Umbaumaßnahmen geeignet sein. Jeder ehemalige Ehepartner erhält in diesem Fall das Alleineigentum an der jeweiligen Hälfte.
Möchten Sie oder Ihr Ehepartner weiterhin in der gemeinsamen Immobilie wohnen, besteht die Möglichkeit der Eigentumsübertragung. Hierbei erhält ein Ehepartner das Eigentumsrecht an der Scheidungsimmobilie und zahlt den anderen Ehepartner aus. Beachten Sie, dass neben dem Eigentumsrecht auch laufende Kreditbelastungen übertragen werden und beziehen Sie Ihre Bank möglichst früh in Ihre Planung ein.
Möchten Sie die Scheidungsimmobilie weiterhin als Altersvorsorge nutzen oder erscheint ein Verkauf aufgrund der aktuellen Marktlage als unrentabel, können Sie Ihre Immobilie gemeinsam vermieten. Wichtig ist, dass Sie und Ihr ehemaliger Partner eine gute Kommunikationsgrundlage finden. Denn wenn Sie gemeinsam als Vermieter auftreten, wird es immer wieder zu Berührungspunkten kommen. Alternativ können Sie einen Experten mit der Vermietung beauftragen.
Kommt es zur Scheidung, entscheiden sich viele ehemalige Paare für die Veräußerung ihrer gemeinsamen Immobilie. Um den Verkaufsprozess möglichst stressfrei zu gestalten, ist die Beauftragung einer erfahrenen Immobilienagentur empfehlenswert. Diese unterstützt Sie von der Wertermittlung über die notarielle Abwicklung bis hin zur Übergabe der Immobilie. Zudem haben Sie einen ausgleichenden Immobilienprofi während des gesamten Prozesses sowohl für Ihre Fragen, als auch für die Leitung durch die Transaktion an Ihrer Seite.
Sie befinden sich in einer Trennungsphase und sind unsicher, wie Sie mit der Scheidungsimmobilie verfahren sollen? Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten. Wir von Pscheidt Immobilien freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
Per Mail: info@pscheidt-immobilien.de
Per Fon: 089 72 49 93 93
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie in allen fachlichen Themen und Angelegenheiten rund um das Thema Immobilien.
089 72 49 93 93
Pscheidt IMMOBILIEN München
Hofmannstraße 34
81379 München
Telefon 089 72 49 93 93 Mobil 0151 14 94 89 82 E-Mail info@pscheidt-immobilien.de